Satzung

Als Satzung wurden vom JVW folgende Punkte erlassen:

 

  • Mitglied kann jeder nichtverheiratete Mann über 18 Jahre werden
  • Als Ehrenmitglied können Junggesellen über 35 Jahre ernannt werden
  • An Jedem Donnerstag (außer Feiertagen) treffen sich die Vereinsmitglieder im Vereinslokal Gasthaus Schützenhaus (damals Gasthaus Zapf). Der Beitrag wird jeden Donnerstag vom Vereinskassier eigezogen. Anwesende 50ct, nicht Anwesende 1€; Neuaufnahmen 1x 2,50 €, Ehrenmitglieder 0€;
  • Mitglieder, die sich zu einer Verehelichung entschließen und sich damit dem Druck des Pantoffels aussetzten wollen, sollen nach Möglichkeit den Vereinsabend weiterhin besuchen und dem Verein als Freund und Gönner treu bleiben.

 

 

Satzungsänderung und zusätzliche Satzungen:

 

08.09.1988

  • Bundeswehrsoldaten müssen bei Anwesenheit 50ct zahlen, bei Nichtanwesenheit wird der Beitrag erlassen.

31.10.1989

  • Ehrenmitglieder haben das gleiche Stimmrecht wie aktive Mitglieder. Verheiratete, die weiterhin Mitglied im Verein bleiben wollen, zahlen als Beitrag pro Vereinsabend 50ct. Sie werden zu allen Festen, die der Verein veranstaltet eingeladen, haben aber kein Stimmrecht.

31.01.2009

  • Mitglied können nur unverheiratete Männer wohnhaft in den vier Dörfern (Weihersdorf, Wappersdorf, Wangen, Greißelbach) werden. Ausnahmen anderer Herkunft nur nach Vorstandschaftsbeschluss.